Impressum

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David Hoffmann
Waldwerk Café Inh. David Hoffmann (Einzelunternehmer) 

Wurlweg 1
17279 Lychen

Kontakt

Telefon: +49 (0) 178 509 8051 

E-Mail: info@waldwerk-cafe.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Catering

I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen / Schriftform

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Waldwerk Café, Inh. David Hoffmann (Wurlweg 1, 17279 Lychen) und seinen Kunden. Darunter fallen auch alle Verträge über die Leistungen, die auf der Homepage des Waldwerk Cafés oder anderen Werbemedien angeboten werden.

 

Das Waldwerk Café bietet seine Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die die Leistungen des Waldwerk Cafés im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit verwenden. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch ohne gesonderte Vereinbarung. Abweichende AGB des Kunden werden weder akzeptiert noch in den Vertrag einbezogen. Dies gilt nicht, wenn das Waldwerk Café ausdrücklich den AGB des Kunden zustimmt.

II. Angebote, Vertragsschluss

Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich vom Waldwerk Café als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für angebotene Produkte oder Leistungen auf der Homepage, Werbeanzeigen oder anderen Portalen ersichtlichen Angaben. Zu einer wirksamen Bestellung bedarf es immer einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Waldwerk Cafés.

III. Preise

Alle in gesonderten Cateringangeboten ausgewiesenen Preise für Speisen und Getränke des Waldwerk Cafés sind Lieferpreise in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigungen, wie z. B. GEMA-Gebühren, grundsätzlich vom Kunden einzuholen und sind nicht Bestandteil der Leistungserbringung vom Waldwerk Café.

Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und mögliche zusätzliche Transportkosten sind in den Buffet- und Getränkepreisen nicht enthalten. Die Müllentsorgung bzw. Abholung von Einwegverpackungen sind ebenfalls nicht in den Preisen enthalten. Diese Leistungen werden dem Kunden auf Wunsch gesondert angeboten und in Rechnung gestellt. Die Korrektur eventueller Druckfehler behält sich das Waldwerk Café vor. Je nach Auftragsvolumen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.

IV. Personal, Buffetaufbau und Leihequipment

Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetpersonal, Köchen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungskräften oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt und vereinbart werden.

Leihequipment wird, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, für die Dauer des beauftragten Caterings zur Verfügung gestellt. Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen und hat für die die pflegliche Behand- lung Sorge zu tragen. Nach der Rückgabe bzw. Abholung des Leihequipment behält sich das Waldwerk Café eine Überprüfung auf Verlust und Beschädigung innerhalb von sieben Werktagen vor. Kommt es zu Beschädigungen des Mietgegenstandes, so trifft den Kunden hierfür die Ersatzpflicht. Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde den Mietgegenstand nicht oder nur teilweise zurückgeben kann. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich, soweit dadurch die Rückgabe in dem überlassenen Zustand ausgeschlossen ist. Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Kunden zuzurechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Das Waldwerk Café behält sich jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstands behoben werden kann. Dies gilt ebenfalls, wenn die Lieferung des Mietgegenstands vor Überlassung unmöglich wird. Das Leihequipment wird regulär am Folgewerktag oder nach Absprache an der gelieferten Anschrift wieder abgeholt. Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Form.

Sämtliches Leihequipment steht und bleibt im Eigentum vom Waldwerk Café

V. Lieferung und Lieferkosten, Gefahrübergang, Mängelanzeige

Die Auslieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands und an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Die Warenlieferung erfolgt grundsätzlich durch eigene Fahrzeuge und Mitarbeiter des Waldwerk Cafés. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe vom Waldwerk Café auf den Kunden über. Im Übrigen geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bereits mit Übergabe der Ware und der Mietgegenstände an einen Kurier, an einen Fracht- führer oder sonstigen Dritten, auf den Kunden über. Die genannten Personen sind keine Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Beauftragten des Waldwerk Cafés.

Die gelieferte Ware ist nach Erhalt vom Kunden unverzüglich zu untersuchen. Dies gilt auch dann, wenn das Waldwerk Café vertragsgemäß noch weitere Dienstleistungen, wie z. B. die Stellung von Servicekräften, Buffetpersonal, Köchen, Auf- und Abbau- personal, Hilfskräften, Reinigungskräften, Technikern oder ähnlichem Personal, auf dem Event erbringt. Etwaige Mängel sind unverzüglich beim Waldwerk Café anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und / oder Anzeigepflicht gilt gelieferte Ware als genehmigt.

Für eine Lieferung wird eine Lieferpauschale gemäß Angebot berechnet und individuell vereinbart.

VI. Haftung

Schadensersatzansprüche durch Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen.

Bei höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Bei einer Verlängerung der Lieferfrist oder Unmöglichkeit der Lieferung durch höhere Gewalt sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen.

Rücktritt des Kunden vom Vertrag oder Annahmeverweigerung wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, sobald die Herstellung der von ihm bestellten Waren veranlasst worden ist.

Wird die Lieferung durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, ist das Waldwerk Café berechtigt, bei verderblichen Waren ohne schriftliche Aufforderung des Kunden zur Abnahme anderweitig über die Produkte zu verfügen. Bei nicht verderblichen Waren ist das Waldwerk Café berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Aufforderung zur Abnahme mit angemessener Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt zu beliefern. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.

VII. Zahlungsmodalitäten

Der Kunde erhält für das erteilte Auftragsvolumen eine Rechnung. Die Bezahlung durch den Kunden hat per Überweisung oder Vorkasse zu erfolgen. Weiterhin behält sich das Waldwerk Café nach eigenem Ermessen das Recht vor, eine Anzahlung bzw. Vorkasse zu verlangen. Bei einer Zahlung per Überweisung wird eine Frist von 3 Tagen gewährt. Die Überweisung hat ohne Abzug auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu erfolgen.

VIII. Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung bedarf der Textform. Im Falle einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnet das Waldwerk Café:

– bei einem Auftragswert bis 200,00 EUR Netto – bis 2 Werktage vor dem Event keine Stornierungsgebühren, danach Stornierungsgebühren i. H. v. 100 % des Auftragswerts

– bei einem Auftragswert über 200.00 EUR bis 400,00 EUR Netto – bis 3 Werktage vor dem Event keine Stornierungsgebühren, danach Stornierungsgebühren i. H. v. 100 % des Auftragswerts

– bei einem Auftragswert über 400,00 EUR bis 1.500,00 EUR Netto – bis 10 Werktage vor dem Event keine Stornierungsgebühren, danach Stornierungsgebühren i. H. v. 100 % des Auftragswerts

– bei einem Auftragswert über 1.500,00 EUR Netto – bis 20 Werktage vor dem Event keine Stornierungsgebühren, danach Stornierungsgebühren i. H. v. 100 % des Auftragswerts.

IX. Gewährleistung

Waren auf Abbildungen, in ihrer Zusammensetzung, ihrem Aussehen und ihrer Größe sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind. Angaben und Abbildungen auf der Homepage des Waldwerk Cafés, in Prospekten, Werbematerialien oder sonstigen Informationsquellen sind unverbindlich und keine Angaben zur Beschaffenheit im Sinne des Gewährleistungsrechts.

Das Waldwerk Café übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Sortiments oder des Lieferservices. Da täglich frische Ware verarbeitet wird, hat das Waldwerk Café das Recht, einseitige Leistungsänderungen auch ohne Zustimmung des Kunden vorzunehmen und anstelle der bestellten Ware andere nach Art, Güte und Qualität vergleichbare Ware zu liefern, soweit die vertraglich vereinbarte Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich verändert wird. Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln hat das Waldwerk Café zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des vereinbarten Preises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung vom Waldwerk Café endgültig abgelehnt wird.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Lychen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

XI. Sonstige Bestimmungen

Das Waldwerk Café ist bei Cateringlieferungen nicht „Veranstalter“ des Events und nicht für die Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Event verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn das Waldswerk Café bei dem Event weitere Dienstleistungen, erbringt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder zukünftig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte erhalten. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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